Vergütung

Unsere Sprechzeiten

Wir sind eine Privatpraxis. Rechnungen werden sowohl für Selbstzahler der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) als auch für Privatversicherte (PKV) auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellt. Sie können die GOÄ in der Praxis einsehen. Ein genauer Kostenvoranschlag ist erst nach einem ausführlichen Arztgespräch und Untersuchung möglich. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Praxis.

Auszug aus der

Gebührenordnung für Ärzte (G.O.Ä.)

Bausteine zur Berechnung der Behandlungskosten

1 x jährlich
Anamnese + Untersuchung
GOÄ 860 oder 30 + 7

1 x alle 6 Monate
Folgeanamnese + Untersuchung
GOÄ 31+7

Manuelle Therapie/Osteopathie
GOÄ 7+3306+515

Akupunktur/Reflexkontrolle/Wärmetherapie
GOÄ 269a+831+538

Schröpftherapie
GOÄ 747+523+521

 

GOÄ-Nr.BeschreibungEuro
1Beratung10,72
2Wiederholungsrezept3,15
3Eingehende Beratung20,10
5Symptombezogene Untersuchung10,72
6Körperliche Untersuchung eines Organsystems13,41
7Vollständige Untersuchung eines Organsystems21,46
8Ganzkörperuntersuchung34,84
30a / 860Erhebung der ganzheitlich-biographischen Krankengeschichte

zwischen 52,46 und 120,66

je nach Fall

31Folgeanamnese60,33
269Ohrakupunktur26,82
269aKörperakupunktur mind. 20 min.46,92
562aMoxibustion4,82
523Schröpfkopfmassage extramuskulär6,82
521Schröpfkopfmassage mehrere Bereiche6,82
538Rotlicht2,33
747Setzen von Schröpfköpfen5,91
831aAnalog: Reflexkontrolle10,72
3306Manualtherapeutischer Eingriff/osteopathische Therapie19,85
70Attest5,36
76Ernährungsberatung9,38
OhrOhrakupressur16,77